
"Greifswalder Erklärung"
Vereinbarung zur Zusammenarbeit
Die ehrenamtlichen
Naturschutzinstitutionen und die Botanischen Gärten verfolgen traditionell das gemeinsame
Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Diese besitzt mit allen ihren Bestandteilen
einen hohen Eigenwert und gehört darüber hinaus zu den wertvollsten Ressourcen für das
Überleben der Menschheit. Zum erfüllten, menschenwürdigen Leben gehören Erleben,
Achten, nachhaltiges Nutzen und Bewahren der Natur und der Vielfalt der Organismen.
Der "Verband der
Botanischen Gärten e.V.", (VBG) und die "Landesgemeinschaft Naturschutz
und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V." (LNU) im Einvernehmen mit dem
"Deutschen Naturschutzring" (DNR) fühlen sich auf Grundlage des
"Übereinkommens über die biologische Vielfalt" verpflichtet, die
Zusammenarbeit der an der In-situ- und der Ex-situ-Erhaltung biologischer Vielfalt
beteiligten Akteuren zu verbessern und zu fördern.
Sie erkennen gegenseitig die Bedeutung ihres jeweiligen Handelns an,
die biologische Vielfalt in ihrer Gesamtheit Gene, Arten, Populationen, Ökosystemen
zu schützen und in einer breiten Öffentlichkeit für deren Wert ein entsprechendes
Bewußtsein zu schaffen. Sie wollen die Potentiale ihres Partners im Sinne eines
ganzheitlichen Arten- und Naturschutzes in ihre eigene Arbeit einbeziehen.
Mit dem Wunsch, weitere Kontakte und Kooperationen zwischen möglichst
vielen an der Erhaltung der biologischen Vielfalt beteiligten Institutionen und Personen
anzuregen, vereinbaren der "Verband der Botanischen Gärten e.V.", (VBG) und die
"Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V." (LNU) in
dieser Erklärung ihre Absicht zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Im einzelnen erklärt sich die LNU zu folgendem bereit:
- Sie sieht im VBG ihren offiziellen Ansprechpartner. Dies schließt nicht
aus, daß sie gleichzeitig in Hinblick auf konkrete Maßnahmen Kontakte zu den jeweiligen
Botanischen Gärten vor Ort sucht.
- Sie unterstützt das vom Verband durchgeführte Projekt "Beitrag
der Botanischen Gärten zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt und Genetischer
Ressourcen" und ist zur weiteren Mitarbeit daran bereit.
- Sie stellt dem VBG alle für ihn relevanten LNU-Daten zur Verfügung.
- Sie informiert den VBG insbesondere über eigene botanische Erhebungen
und gegebenenfalls eingeleitete Artenschutzprojekte.
- Sie ist bereit, Schutzprojekte gemeinsam zu planen und an ihrer
Ausführung mitzuarbeiten.
- Sie hilft bei der Weiterentwicklung von Umweltbildungsmaßnahmen und
Öffentlichkeitsarbeit.
- Sie informiert ihre Mitgliedsverbände über die Aktivitäten des VBG
und übernimmt dessen Verlautbarungen - soweit sinnvoll und möglich - in ihre
Verbandsmitteilungen.
- Sie lädt den VBG zu ihren Veranstaltungen ein und nimmt Beiträge des
VBG mit Naturschutzrelevanz in das Veranstaltungsprogramm der LNU auf. Sie unterhält
regelmäßigen Schriftentausch mit dem VBG.
- Sie bemüht sich, möglichst viele Mitgliedsverbände für die
Zusammenarbeit zu gewinnen und einen Arbeitskreis "Botanische Gärten"
einzurichten.
Im einzelnen erklärt sich der VBG zu folgendem bereit:
- Er sieht in der LNU ihren offiziellen Ansprechpartner für
Naturschutzfragen in NRW.
- Der VBG betrachtet das Projekt " Beitrag der Botanischen Gärten
zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt und Genetischer Ressourcen" zunächst als
einen wichtigen Mechanismus, um den Kontakt zur LNU zu vertiefen.
- Er informiert die LNU insbesondere über eigene botanische Erhebungen
und gegebenenfalls eingeleitete Artenschutzprojekte.
- Der VBG weckt bei den Botanischen Gärten Interesse an der
Zusammenarbeit mit den Institutionen des ehrenamtlichen Naturschutzes und fördert die
vorhandene Bereitschaft. Er ist bereit, Schutzprojekte gemeinsam zu planen und an ihrer
Ausführung mitzuarbeiten.
- Er hilft bei der Weiterentwicklung von Umweltbildungsmaßnahmen und
Öffentlichkeitsarbeit.
- Er fördert die Möglichkeit zur Selbstdarstellung der
Naturschutzaktivitäten der LNU in den Botanischen Gärten und deren Organen.
- Er informiert seine Mitglieder über die Aktivitäten der LNU und
übernimmt dessen Verlautbarungen - soweit sinnvoll und möglich - in ihre
Verbandsmitteilungen.
- Er lädt die LNU zu seinen Veranstaltungen ein und nimmt Beiträge der
LNU, soweit sie für den VBG von Interesse sind, in sein Veranstaltungsprogramm auf. Zudem
unterhält er regelmäßigen Schriftentausch mit der LNU.
- Er bemüht sich, möglichst viele seiner Mitglieder für die
Zusammenarbeit zu gewinnen und einen Arbeitskreis "Botanische Gärten und
Naturschutz" einzurichten.
Die unterzeichnenden Partner streben eine langfristige Kooperation an
und sind deshalb bereit, nach Ablauf von zwei Jahren die erfolgte Zusammenarbeit zu
evaluieren und gegebenenfalls die Inhalte dieser Vereinbarung weiterzuentwickeln.
Diese Vereinbarung wird in doppelter Ausführung von den Vorsitzenden des
VBG und der LNU unterzeichnet. Sie tritt mit der Bestätigung durch die jeweiligen
geschäftsführenden Vorstände in Kraft.
Unterzeichnet im Namen:
| "Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V." (LNU) |
Verband Botanischer Gärten
e.V. (VBG) |
| Dr. Hermann J. Roth |
Prof. Dr.
Franz Oberwinkler |
Bonn, im September 1997
G. Rauer
, letzte Änderung 18.11.1997